Ziehen Sie Umzug in die Schweiz? Egal, ob Sie gerade eine Stelle gefunden habenoder zu Ihrem Ehepartner ziehen, ob Sie allein oder mit Ihrer Familie anreisen, wir gebenIhnen unsere Checkliste für Neuankömmlinge in der Schweiz. Vom Alltagsleben bis hin zuden Behördengängen finden Sie hier alle wichtigen Informationen, um Ihre Ankunft in allerRuhe vorzubereiten.
SCHRITT 1 : Ich suche eine stelle in der schweiz
1 – Ich habe eine stelle in der schweiz gefunden
Für die Stellensuche stehen Ihnen mehrere Schweizer Plattformen zur Verfügung.Die bekanntesten sind indeed.ch, jobup.ch, jobs.ch und die Stellensuche via LinkedIn. Je nach Kanton können Sie sich auch an Schweizer Personalvermittlerwenden. Denken Sie daran, Ihren Lebenslauf an die Schweizer Standardsanzupassen, denn die Personalverantwortlichen erwarten spezifische Informationen.Insbesondere müssen die Qualifikationen relativ detailliert angegeben werden,anders als in anderen Ländern, in denen ein eher kurz gehaltener Lebenslaufbevorzugt wird.
2 – Ich habe eine arbeitserlaubnis
Eine Arbeitserlaubnis kann nur mit einer Stellenzusage erteilt werden. Sie könnendas Verfahren erst dann einleiten, wenn Sie eine Stelle gefunden haben. ImAllgemeinen wird sich Ihr Unternehmen darum kümmern. Je nach Ihrer Situation gibtes verschiedene Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen. Die wichtigsten für EU-Bürger sind die folgenden:
- B-Bewilligung: zur Arbeit in der Schweiz für einen verlängerbaren Zeitraum von 1bis 5 Jahren.
- L-Bewilligung: für eine Beschäftigung in der Schweiz von weniger als einem Jahr.
- Ausweis C: wenn Sie seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz leben.
SCHRITT 2: Ich finde eine Unterkunft für den Umzug in die Schweiz
1 – Ich suche eine wohnung oder ein haus in der schweiz
Für einen Umzug in die Schweiz empfehlen wir Ihnen, verschiedene Websites wie Homegate.ch,immobilier.ch, immostreet.ch, immoclick.ch, newhome.ch und anzeiger.ch. Siekönnen sich auch an eine Immobilienagentur wenden.
2 – Ich habe meine unterlagen zusammengestellt, um eineunterkunft zu beantragen
Wenn Sie an einer Wohnung interessiert sind, müssen Sie ein Dossierzusammenstellen, um sich als Mieter zu bewerben. Zu den Informationen, die Sievorlegen müssen, gehören Ihr Personalausweis, Ihr Arbeitsvertrag mit Angabe IhresGehalts, Ihre Arbeitserlaubnis oder eine Bescheinigung über Ihre Bewerbung undeine Kopie Ihres Haftpflichtversicherungsscheins. Sie müssen auch eineUnbedenklichkeitsbescheinigung des Betreibungsamtes Ihres Wohnsitzkantonsvorlegen.
Sobald Sie Ihren Vertrag unterzeichnet haben, werden Sie aufgefordert,eine Kaution zu hinterlegen, die in der Regel zwei oder drei Monatsmieten entspricht.Diese Kaution wird Ihnen bei Auszug aus der Wohnung zurückerstattet.
3 – Ich melde meine persönlichen waren beim zoll an
Damit Sie Ihr Hab und Gut für den Umzug in die Schweiz mitnehmen können, müssen Sie eine Zollanmeldungabgeben. Die Zollabfertigung muss während den Öffnungszeiten der zuständigenZollämter erfolgen. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Inventarliste vorlegen. EinigeGegenstände, bei denen die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung nichterfüllt sind, unterliegen der Mehrwertsteuer.
Ihr Umzugsunternehmen kann Ihnendabei helfen. Ihr Fahrzeug muss auch bei der Einfuhr in die Schweiz zugelassenwerden. Die Anmeldung in der Schweiz kann dann bis zu einem Jahr nach derWohnsitzverlegung erfolgen.
4 – Wenn ich in der schweiz ankomme, melde ich mich bei den örtlichenbehörden an
Ist Ihr Umzug gut verlaufen? Jetzt müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach IhrerAnkunft in der Schweiz beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde anmelden, bevorSie Ihre Erwerbstätigkeit aufnehmen.
SCHRITT 3 : Ich verstehe das schweizer sozialsystem
1 – Ich kenne meine rechte bei arbeitslosigkeit in der schweiz
Die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz gilt für ausländische Einwohner ingleicher Weise wie für Inländer. Um sie zu erhalten, müssen Sie sich beim ORP alsarbeitssuchend melden, einen Lohnausfall oder eine Unterbrechung von mindestenszwei Tagen erlitten haben, in der Schweiz wohnhaft sein und in den letzten zweiJahren mindestens 12 Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlthaben. Das Gesetz sieht dann für jeden Fall eine andere Höchstdauer derEntschädigung vor.
2 – Ich kenne meine rechte auf familienzulagen in der schweiz
Wenn Sie in der Schweiz wohnen und arbeiten, erhalten Sie mindestens 200 CHF fürjedes Kind unter 16 Jahren und 250 CHF für jedes Kind zwischen 16 und 25 Jahren.Dieser Betrag ist je nach Kanton unterschiedlich hoch. Für jedes Kind wird nur eineZulage gezahlt, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind, erhält einer von ihnendiese Zulagen.
3 – Ich verstehe das schweizer rentensystem
Als Arbeitnehmer in der Schweiz müssen Sie in das schweizerische Rentensystemeinzahlen. Eine erste staatliche Säule (AVS) ist obligatorisch und sichert dasgesetzliche Minimum. Eine zweite Säule der beruflichen Vorsorge (BVG) wird vomArbeitgeber und vom Arbeitnehmer bezahlt. Die Beiträge des Arbeitnehmers werdendirekt vom Gehalt abgezogen. Darüber hinaus leistet Ihr Arbeitgeber einen Beitrag inmindestens gleicher Höhe. Eine dritte Säule der privaten Altersvorsorge ist fakultativ.So können Sie für Ihren eigenen Ruhestand sparen.
4 – Ich kenne das recht auf mutterschaftsurlaub in der schweiz
Anspruch auf Mutterschaftsurlaub hat jede erwerbstätige Frau, die in den letztenneun Monaten vor der Geburt bei der AHV versichert war und in diesem Zeitraumfünf Monate lang erwerbstätig war. Dieser Urlaub nach der Geburt dauert 14 Wochenund wird durch 2 zusätzliche Wochen kantonaler Mutterschaftsentschädigungverlängert.
SCHRITT 4: Ich schliesse eine krankenversicherung ab
1 – Ich schliesse eine krankenversicherung ab
Spätestens drei Monate nach Ihrer Ankunft in der Schweiz oder dem Beginn IhrerBeschäftigung müssen Sie und Ihre Familie die obligatorische Grundversicherungnach KVG abschliessen. Diese Versicherung deckt ärztliche Behandlungen undverordnete Medikamente, Krankenhauskosten, Kosten bei Mutterschaft und andereLeistungen unter bestimmten Voraussetzungen. Der Preis der Krankenversicherungwird durch drei Elemente bestimmt:
- Jährliche Selbstbeteiligung : Dies ist der Betrag, den Sie für IhreGesundheitskosten im kommenden Jahr zahlen wollen.
- Eine Versicherungsprämie : Dies ist der monatliche Betrag, den Sie je nach IhrerSelbstbeteiligung, Ihrem Versicherungsschutz, Ihrem Alter und Ihrer Gemeindezahlen müssen.
- Eine Selbstbeteiligung : Dies ist ein Beitrag zu den medizinischen Kosten in Höhevon etwa 10 % der Kosten, die im Laufe des Jahres von der Versicherungerstattet werden. Der Höchstbetrag beträgt 700 CHF für einen Erwachsenen und350 CHF für ein Kind.
SCHRITT 5 : Ich eröffne ein bankkonto in der schweiz
1 – Ich eröffne ein Bankkonto, wenn ich in die Schweiz umziehe
Mit einer Aufenthaltsgenehmigung können Sie ein Bankkonto eröffnen. Dieses Kontoist unerlässlich, um Ihr Gehalt zu erhalten und um über Zahlungsmittel für Ihreverschiedenen Rechnungen und täglichen Ausgaben zu verfügen. Zur EröffnungIhres Kontos benötigen Sie einen Personalausweis und eineAufenthaltsgenehmigung. Je nach Kanton sind die Angebote unterschiedlich, alsozögern Sie nicht, sich zu erkundigen.
2 – Ich habe die möglichkeit, geld zu wechseln
Damit Sie Ihre Fremdwährungen in Schweizer Franken transferieren können undumgekehrt, gibt es zahlreiche Plattformen und Online-Banken, die oft vielinteressanter sind als die traditionellen Banken. Mit b-sharpe und CurrencyFairkönnen Sie zum Beispiel Ihre Währung online wechseln. Mit den Bankkarten von N26und Revolut können Sie ein Bankkonto mit mehreren Währungen führen. Sieersetzen aber nicht Ihr Schweizer Bankkonto.
SCHRITT 6 : Ich verwalte meinen alltag und meinebehördengänge
1 – Ich habe ein mobile package für die schweiz
Selbst wenn Sie mit Ihrem ausländischen Abo in der Schweiz kommunizierenkönnen, wird diese Lösung auf lange Sicht voraussichtlich sehr teuer. Mit einemSchweizer Pack können Sie in der Schweiz kommunizieren und Ihre Verwandten inEuropa anrufen. MUCHO Mobile ist ein Anbieter von Mobile Packs mit Vorzugstarifenfür Europa. Damit erhalten Sie eine Schweizer Telefonnummer, die für IhreVerwaltungsvorgänge unerlässlich ist.
2 – Ich beantrage die umwandlung meines führerscheins
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, bleibt Ihr ausländischerFührerschein 12 Monate lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einenAntrag auf Umwandlung in einen schweizerischen Führerschein stellen. Hierfürmüssen Sie ein Formular ausfüllen. Das Verfahren ist dann je nach Land, in dem SieIhren Führerschein erworben haben, unterschiedlich.
3 – Ich deklariere meine steuern in der schweiz
Als in der Schweiz lebender Ausländer sind Sie quellensteuerpflichtig. Die Steuernwerden von Ihrem Arbeitgeber direkt von Ihrem Gehalt abgezogen. Dies ist ein sehrpraktisches System, das jedoch eine gute Kommunikation mit Ihrem Arbeitgebererfordert. Wenn sich Ihre persönliche Situation ändert, kann sich der für Sie geltendeTarif ändern, z. B. wenn ein Kind geboren wird.
4 – Ich registriere mich für die wahlen in meinem heimatland
Wenn Sie im Ausland leben, können Sie in der Regel von der Schweiz aus an denmeisten Wahlen in Ihrem Land teilnehmen. Dazu müssen Sie sich in diekonsularische Wählerliste Ihres Heimatlandes eintragen lassen.
5 – Ich kümmere mich um die schulbildung meiner kinder
Das Schweizer Bildungssystem ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In denmeisten Kantonen beginnt die Ausbildung im Alter von 4 Jahren mit demKindergarten und ist bis zum Alter von 15 Jahren obligatorisch. Als Ausländer mitWohnsitz in der Schweiz können Ihre Kinder das schweizerische Bildungssystembesuchen oder über ausländische Schulen in der Schweiz ein europäisches Systemwählen. Diese Entscheidung hängt von Ihren langfristigen Plänen ab undinsbesondere von der Dauer, die Sie in der Schweiz leben möchten.
6 – Für den notfall kenne die notrufnummern
117 Polizei, 118 Feuerwehr, 144 medizinischer Notfall.
Sie haben nun alle Schlüssel für Ihren Umzug in die Schweiz und können sich optimal auf Ihre Ankunft vorbereiten. Benötigen Sie noch weitere Ratschläge? Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, damit Sie den besten Schweizer Mobilfunkanbieter wählen können. Telefonieren und surfen Sie in der Schweiz zum günstigsten Preis ohne Vertragsbindung, während Sie mit Ihren Lieben in Europa in Kontakt bleiben – mit MUCHO Mobile.